Steuerberatung
für
Unternehmen und
Privatpersonen
 

Roswitha Hellmanzik, Steuerberaterin

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Roswitha Hellmanzik

Erfahrene Steuerberaterin mit umfassendem Fachwissen und tiefgreifender Praxiserfahrung.


Durch meine langjährige Berufserfahrung und meiner fundierten Expertise in steuerlichen - und betriebswirtschaftlichen Bereichen begleite ich meine Mandanten sicher und kompetent durch die vielen, anspruchsvollen Herausforderungen. Die Kombination aus fachlicher Präzision, analytischem Denken und einem breiten Spektrum an Kompetenzen ermöglicht das erarbeiten von zielgerichteten Lösungen für alltägliche wie auch komplexe steuerliche Fragestellungen. Durch die Betreuung in zahlreichen, wirtschaftlichen und unternehmerischer Entwicklungen wurde ein tiefes Verständnis für individuelle Mandantenbedürfnisse und für langfristige, steuerliche Strategien aufgebaut und erfolgreich umgesetzt.

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Meine Kernkompetenzen

Ich biete die Beratung und Unterstützung von Privatpersonen und Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten. Als Steuerberaterin helfe ich dabei, Steuern optimal zu planen, Steuererklärungen und Bilanzen zu erstellen und steuerliche Optimierungen zu identifizieren. Ich vertrete Sie gegenüber Finanzbehörden in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, die steuerliche Auswirkungen haben.

 

 

Nachfolgend sind die wesentlichen Themenschwerpunkte

meiner Tätigkeiten aufgeführt:

Steuerrecht

Wichtige Teilbereiche des Steuerrechts sind unter anderem:

  • Einkommensteuerrecht: Regelungen zur Besteuerung von Einkommen natürlicher Personen.
  • Körperschaftsteuerrecht: Besteuerung von juristischen Personen wie Unternehmen.
  • Umsatzsteuerrecht: Besteuerung von Waren und Dienstleistungen.
  • Erbschaftsteuerrecht: Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen.

Das Steuerrecht basiert auf verschiedenen Gesetzen, wie z.B. dem Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Abgabenordnung (AO), die allgemeinen Bestimmungen zum Steuerverfahren enthält.

Steuererklärungen

Inhalte einer Steuererklärung:

  • Einkünfte: Alle Einkommensarten wie Löhne, Gehälter, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Ausgaben: Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten).
  • Steuerliche Abzüge und Freibeträge: Zum Beispiel Kinderfreibeträge, Grundfreibetrag oder Altersvorsorgeaufwendungen.
  • Vermögen: Bei bestimmten Steuerarten (z.B. Erbschaftsteuer) kann auch das Vermögen relevant sein.

 

 

Art der
Steuererklärungen

  • Einkommensteuererklärung: Für Privatpersonen und Selbstständige, um die Einkommensteuer zu berechnen.
  • Umsatzsteuererklärung: Unternehmen und Freiberufler müssen regelmäßig ihre Umsatzsteuer angeben.
  • Körperschaftsteuererklärung: Für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG).
  • Gewerbesteuererklärung: Unternehmen, die gewerblich tätig sind, müssen diese Erklärung abgeben.

Steuerliche
Optimierung

Das Ziel ist, im Rahmen der geltenden Gesetze Steuerbelastungen zu optimieren, dabei aber keine rechtlichen Grenzen zu überschreiten. Eine effektive steuerliche Optimierung erfordert Fachkenntnisse im Steuerrecht und eine präzise Planung, um alle verfügbaren Steuervorteile und Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Methoden der
steuerlichen
Optimierung

1. Nutzung von Steuerfreibeträgen und -vergünstigungen

2. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausgaben

3. Gestaltung der Rechtsform

4. Timing der Einnahmen und Ausgaben

5. Gewinnverlagerung

6. Investitionen und Abschreibungen

Finanz- und
Rechnungswesen

Der Hauptzweck des Finanz- und Rechnungswesens besteht darin, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens transparent darzustellen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Zudem erfüllt es gesetzliche Vorgaben und ist ein wichtiges Instrument für die Unternehmenssteuerung, Risikomanagement und strategische Planung.

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So bin ich für Sie erreichbar :

Telefon:  08105 777645         FAX: 08105 777761

E-Mail: info@hellmanzik-steuerberatung.de

 

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